In Schaafheim wurde ein bedeutender Schritt in Richtung direkter Bürgerbeteiligung und Transparenz in der Kommunalpolitik gemacht. Die Freie Wählergemeinschaft (FWG), in Zusammenarbeit mit der CDU, hat erfolgreich einen wegweisenden Antrag eingebracht, der die Einführung einer Einwohnerfragestunde vor öffentlichen Gemeindevertretersitzungen vorsieht. Diese Initiative erhielt breite Unterstützung von allen Fraktionen und markiert einen Meilenstein für die Gemeinde.
Gemäß dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, als Zuhörer an öffentlichen Sitzungen teilzunehmen. Allerdings schließt dies das Recht aus, sich zu den Tagesordnungspunkten zu äußern oder Fragen an das Gremium zu stellen. Dies führt dazu, dass eine aktive Beteiligung zwischen den Bürgern und den gewählten politischen Vertretern unterbunden wird. Die FWG betont jedoch die Bedeutung eines direkten Austauschs zwischen Einwohnern und ihren Vertretern. Sie ist fest davon überzeugt, dass diese direkte Interaktion die Bürgerbeteiligung stärken und das gegenseitige Verständnis zwischen Politikern und Bürgern verbessern kann, was letztendlich das Vertrauen in die Gemeindepolitik festigt.
Die Tatsache, dass die Gemeindeordnung (HGO) keine Vorgaben für Einwohnerfragestunden vorsieht und auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht verweist, das die Einführung solcher Fragestunden nur auf freiwilliger Basis erlaubt, unterstreicht die Flexibilität der Gemeindeverwaltung, auf die Bedürfnisse der Bürger einzugehen. Denn in einer Zeit, in der das Verlangen nach Transparenz und Bürgerbeteiligung in politischen Entscheidungsprozessen immer stärker wird, gewinnt die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde vor öffentlichen Sitzungen zunehmend an Bedeutung.
Angesichts fehlender Regelungen in der Hessischen Gemeindeordnung musste gleichzeitig mit dem Antrag auch die Struktur der Einwohnerfragestunde festgelegt werden, um sicherzustellen, dass sie praktikabel ist. Demnach können Bürgerinnen und Bürger von Schaafheim öffentlich Fragen zu Zuständigkeiten und kommunalpolitischen Themen, die die Gemeinde betreffen, an den Gemeindevorstand, die Gemeindevertretung als Ganzes oder einzelne Fraktionen richten. Fragen an Einzelpersonen sind jedoch nicht gestattet, ebenso wie Fragen zu Themen, die bereits auf der Tagesordnung der folgenden Gemeindevertretungssitzung stehen. Die Fragen, die höchstens zwei Unterfragen enthalten dürfen, sollten idealerweise 14 Tage vor der Sitzung an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung gerichtet werden. Dabei ist anzugeben, an wen die Frage gerichtet ist. Der Vorsitzende leitet alle für zulässig befundenen Fragen an den Gemeindevorstand und die Fraktionen weiter. Fragesteller haben die Möglichkeit, ihre Fragen mündlich vorzutragen und bei Bedarf Nachfragen zu stellen. Während der Einwohnerfragestunde sind auch spontane Fragen erlaubt. Für die Beantwortung der Fragen müssen die Fragesteller persönlich anwesend sein. Die Einwohnerfragestunde ist vorerst auf 15 Minuten pro Sitzung begrenzt und wird zunächst für ein Jahr eingeführt. Dieser Zeitrahmen soll es ermöglichen, die Resonanz der Bürgerinnen und Bürger zu messen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Die Einführung der Einwohnerfragestunde vor der öffentlichen Gemeindevertretersitzung markiert einen entscheidenden Schritt hin zu mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz in unserer Gemeinde. Es zeigt, dass die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger gehört werden und dass ihre Anliegen einen festen Platz in den politischen Entscheidungsprozessen einnehmen, so Fraktionsvorsitzender Patrick Kelley. Die Freie Wählergemeinschaft (FWG) ist davon überzeugt, dass die ausdauernde und mitunter anspruchsvolle Überzeugungsarbeit sowie das Überwinden von Hindernissen letztendlich von enormem Wert waren und sich langfristig für die Einwohner auszahlen werden.